Bolzentreppen mit Trittstufen aus Naturstein, Betonwerkstein oder Holz können nicht nach anerkannten Baubestimmungen berechnet werden. Sie finden deshalb nur dann Verwendung, wenn Ihre Brauchbarkeit für den jeweiligen Verwendungszweck durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder im Einzelfall durch Zustimmung der obersten Baubehörde nachwiesen wird. Sie erhalten bei uns sämtliche Teile wie Treppenbolzen, Wandanker, aber auch Geländer und vieles mehr zum günstigen Preis. Gerne sind wir Ihnen auf Wunsch auch bei der Planung und Montage Ihrer Treppe behilflich. Verwenden Sie bitte zur Ihrer Sicherheit für Ihre freitragende Bolzentreppe nur Treppenbolzen, die durch ein Überwachungszeichen gekennzeichnet sind. Nur dann ist die Standsicherheit der Bolzentreppe gewährleistet. Die maximale Trittstufenbreite ist vor allem von der Stärke der Trittstufen und des Treppengrundrisses abhängig. Wir beraten Sie gerne.
Folgende Oberflächenveredelungen sind möglich:
- verzinkt,
- verchromt,
- schwarz,
- vergoldet,
- weiß,
- altkupfer,
- vernickelt,
- altmessing,
- mattchrom,
- mattnickel,
- RAL-Farben,
- Edelstahl V2A
Einsatzbereiche:
- Einbolzentreppen, wandeingebunden
- Zweibolzentreppe, wandfreie Ausführung
Stufenmaterial:
- Kunststein
- Marmor
- Granit
- Holz
Bitte beachten Sie die Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen sowie die entsprechenden DIN und EN-Normen.