Anreiz für qualifizierte Facharbeit
Wer Handwerker in seinem Haushalt mit Renovierungs-. Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen beauftragt, kann die Arbeitskosten steuerlich geltend machen.
Berücksichtigt werden 20 Prozent der Arbeitskosten von bis zu 6.000 € pro Jahr, maximal also 1.200 €. Dieser Steuerbonus ist inzwischen weitgehend bekannt und einfach zu nutzen. Er kann Handwerker bei der Gewinnung von Aufträgen helfen und ist somit auch ein Instrument zur Bekämpfung von Schwarzarbeit.
Gefördert werden:
- Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten, wenn sie im Haushalt des Auftraggebers in bestehenden Gebäuden (Mieter, Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften) erfolgen
- Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten einschließlich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer
Was zu beachten ist:
- Materialkosten sind nicht begünstigt
- Der Anteil der Arbeitskosten muss grundsätzlich in der Rechnung gesondert ausgewiesen sein
- Unbare Zahlung auf das Handwerker-Konto muss nachgewiesen werden (Überweisungsbeleg etc.)
- Zahlungszeitpunkt entscheidet über das Jahr der Begünstigung.
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks, Januar 2015