Tipps und Tricks

Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Anreiz für qualifizierte Facharbeit

Wer Handwerker in seinem Haushalt mit Renovierungs-. Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen beauftragt, kann die Arbeitskosten steuerlich geltend machen.

Berücksichtigt werden 20 Prozent der Arbeitskosten von bis zu 6.000 € pro Jahr, maximal also 1.200 €. Dieser Steuerbonus ist inzwischen weitgehend bekannt und einfach zu nutzen. Er kann Handwerker bei der Gewinnung von Aufträgen helfen und ist somit auch ein Instrument zur Bekämpfung von Schwarzarbeit.

Gefördert werden:

  • Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten, wenn sie im Haushalt des Auftraggebers in bestehenden Gebäuden (Mieter, Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften) erfolgen
  • Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten einschließlich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer

Was zu beachten ist:

  • Materialkosten sind nicht begünstigt
  • Der Anteil der Arbeitskosten muss grundsätzlich in der Rechnung gesondert ausgewiesen sein
  • Unbare Zahlung auf das Handwerker-Konto muss nachgewiesen werden (Überweisungsbeleg etc.)
  • Zahlungszeitpunkt entscheidet über das Jahr der Begünstigung.

Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks, Januar 2015


Rutschsicherheit von Natursteinböden

Über die Rutschsicherheit wird viel diskutiert und man kann viele Argumente dazu lesen.

Was versteht man unter Rutschsicherheit?

Eine Rutschgefahr ist dann gegeben, wenn auf Bodenflächen ein gleitförderndes Medium vorhanden ist. Dies kann z.B. Schnee, Eis, Wasser, aber auch Putzmittel sein. Die Rutschsicherheit eines Bodenbelages aus Granit oder Marmor wird maßgeblich durch die Rauhigkeit der Oberfläche

beeinflusst. Nur durch eine Verzahnung der Poren oder der Oberfläche mit einem Schuhwerk kann eine Rutschsicherheit gewährleisten werden.

Eine Einordnung des Grades für die Rutschhemmung wurden durch die Berufsgenossenschaften mit den Bewertungsgruppen R9, R10 bis R13 aufgestellt.

Wie wird die Rutschsicherheit geprüft und beurteilt?

In der DIN 51130 wird die Prüfung von Bodenbelägen hinsichtlich rutschhemmender Eigenschaften geregelt. Das Versuchsverfahren wird mit dem Begriff "Schiefe Ebene" beschrieben. Eine geneigte Versuchsfläche wird mit einem rutschfördernden Medium belegt. Eine Versuchsperson betritt diese Fläche. Je nach Neigung dieser Fläche und dem beginnenden Rutschen der Person auf dieser Fläche wird die Rutschhemmung beurteilt. In der Bewertungsgruppe R9 werden die geringsten und in der Bewertungsgruppe R13 die höchsten Anforderungen an die Rutschemmung gestellt.

Wichtig ist, dass die Rutschsicherheit unmittelbar nach dem Einbau geprüft werden kann und muss. Denn durch Benutzung der Natursteinflächen werden die Poren durch Dreck verschlossen, gleichzeitig durch den Einsatz von falschen Reinigungsmittel wird die Fläche versiegelt. Die notwendige Rauhigkeit geht dann verloren.

Wie erhöht man die Rutschsicherheit?

Dies ist ebenfalls ein vieldiskutiertes Thema. Fakt ist, dass bei Zweifel mittels Versuch nachgewiesen werden muss, dass eine geforderte Rutschsicherheit erfüllt ist. Allerdings gibt es hierfür auch Erfahrungswerte bzw. Prüfzeugnisse

Ein erster Punkt ist der Einbau einer Fussmatte. Diese kann den Schmutz und die Feuchtigkeit durch das Begehen aufnehmen. Dadurch wird ein übermäßiger Transport von Feuchtigkeit auf die Natursteinflächen vermieden.

Der Deutsche-Naturstein-Verband (DNV) schreibt in der Broschüre "Rutschsicherheit von Bodenbelägen aus Naturwerkstein", dass "nach den bisherigen Erfahrungen davon auszugehen ist, dass Natursteinfußbodenbeläge mit der Oberflächenbearbeitung "geschliffen C120" sowohl in trockenem als auch in nassem Zustand für die Verwendung in Eingangsbereichen, die direkt aus dem Freien betreten werden, wie beispielsweise Schalterräume von Geldinstituten, ausreichend rutschhemmend sind."

Für eingebaute Beläge gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Rutschsicherheit zu erhöhen. Man kann zum einem durch eine mechanische Bearbeitung wie Stocken oder Sandstrahlen, oder zum anderen mittels chemischer Behandlung (Absäuern) dazu beitragen.

Zusätzlich bietet sich bei in polierter Ausführung zu verlegenden Belägen auch das Lasern an. Hier wird aber ein Prüfzeugnis des Herstellers empfohlen.

 

Mehr Informationen erhalten Sie beim Deutschen Naturwerkstein-Verband (DNV)


Verbände für Fussbodenbeläge aus Naturstein

Seit Menschen sich Behausungen aus Stein bauen (Villen, Paläste, Tempel, usw.), haben sie stets auch für die Böden Steinplatten als Belag verwendet. Von den antiken Bauwerken bis zu den modernen Zweckbauten (Bahnhöfe, Theater, repräsentative Gebäude für Verwaltungen in Staat und Wirtschaft), aber auch im vergleichsweise bescheidenen Eigenheim sind Steinfussböden (Bodenbeläge aus Naturstein) haltbare, schöne und dabei vielen anderen Materialien überlegene Bauteile, die auch von der Gestaltung her zahlreichen Wunschvorstellungen entsprechend ausgeführt werden können.

Rechteckverband

Dieser Verband stellt die klassische Art dar. Der Aufwand für Schneiden der Platten ist gering, der Verschnitt hält sich in Grenzen. Doch gerade bei diesem Verband muss sorgfältig geplant werden. Die Fuge als gestalterisches Element zieht sich dann durch die ganze Fläche durch. Dies muss dann bei angrenzenden Räumen berücksichtigt werden, da hier ein Fugenversatz deutlich erkennbar ist.

Diagonalverband

Der Diagonalverband ist ebenfalls ein Klassiker. Nachteilig wirkt sich der hohe Schneideaufwand aus. Aber die diagonalen Fugen in einem rechteckigen Raum beleben den Fussboden und unterstreichen den Charakter des edlen Natursteines. Gleichzeitig kann der Belag mit anderen Verbänden kombiniert werden, insbesondere bei angrenzenden Räumen mit anderen Plattengrössen.

Diagonaler Quadratbelag mit quadratischen Eckstücken

Dieser Verband ist zwar sehr aufwendig, aber er belebt den Raum. Vor allem wenn die für grossen und kleinen Platten unterschiedlich Natursteine verwendet werden.

Versetzter Quadratverband

Der versetzte Quadratverband besteht aus kleinen und grossen Quadraten, die im regelmäßigen Raster angelegt werden.

Quadratverband

Der Quadratverband wird häufig für Granit oder Marmor Fliesen verwendet. Diese sind in der Größe 30,5-30,5-1 cm erhältlich. Andere Formate sind natürlich auch lieferbar. Zusätzlich können unterschiedlich Granit-Sorten eingebaut werden, um so den Belag zu beleben.

Rechteck Verband

Rechteck Verband

Diagonalverband

Diagonalverband

Quadratische Eckstücke

Quadratische Eckstücke

Versetzter Quadratverband

Versetzter Quadratverband

Quadratischer Verband

Quadratischer Verband